Unentschuldigte Terminabsagen führen in Zahnarztpraxen unmittelbar zu wirtschaftlichen Einbußen. Ein klar geregeltes Ausfallhonorar als Zahnarzt schafft Verbindlichkeit, fördert rechtzeitige Absagen und erleichtert die effiziente Neuvergabe freier Termine.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein Ausfallhonorar in Ihrer Zahnarztpraxis rechtssicher einführen, die Höhe angemessen festlegen und Termine zuverlässig absichern. Zudem erhalten Sie praxisnahe Tipps zur transparenten Kommunikation, vermeiden typische Fehler und sichern Ihre Einnahmen, ohne Patienten unter Druck zu setzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bedeutung und Wirkung: Ein Ausfallhonorar schützt die Praxis vor wirtschaftlichem Schaden durch unentschuldigte Absagen, sorgt für Verbindlichkeit und ermöglicht die rechtzeitige Neuvergabe von Terminen.
- Rechtlicher Rahmen: Rechtlich stützt es sich darauf, dass Patienten bei vereinbarten Terminen in Annahmeverzug geraten, die Praxis für entstandene Schäden Ersatz verlangen kann und beide Seiten zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind.
- Voraussetzungen: Der Termin muss exklusiv reserviert sein, Patienten müssen vorher klar informiert werden und die Praxis muss nachweisen, dass der Termin nicht neu vergeben wurde und wirtschaftlicher Schaden entstand.
- Höhe und Berechnung: Die Höhe des Ausfallhonorars ist gesetzlich nicht festgelegt, muss aber angemessen und fair sein. Es kann anhand des geplanten Leistungswerts, der durchschnittlichen Praxisstundenkosten oder eines zuvor vertraglich vereinbarten Betrags berechnet werden.
Warum das Thema Ausfallhonorar für Zahnärzte zunehmend an Bedeutung gewinnt

Ein Ausfallhonorar gewinnt an Bedeutung, weil unentschuldigte Terminversäumnisse den Praxisablauf stören und wirtschaftliche Verluste verursachen.
• Bleibt ein Behandlungsstuhl trotz fest vereinbartem Termin leer, steht die Praxis vor einem erheblichen Problem. Das Team hat Zeit, Räume, Instrumente und Material vorbereitet, die kurzfristig nur selten neu vergeben werden können, wodurch direkter wirtschaftlicher Schaden entsteht.
• Besonders bei zeitintensiven und aufwendigen Behandlungen wie Implantatberatungen, Zahnersatz oder professionellen Zahnreinigungen fällt ein Terminverlust deutlich ins Gewicht. Ein Ausfallhonorar schafft Verbindlichkeit: Patienten sagen Termine häufiger rechtzeitig ab, sodass die Praxis die Zeit neu vergeben kann und der Behandlungstag planbar bleibt.
• Ein transparent kommuniziertes Ausfallhonorar wirkt sich positiv auf das Praxismarketingaus. Klare Regeln signalisieren Professionalität und Verlässlichkeit, was das Vertrauen bestehender Patienten stärkt und die Patientenakquise über Empfehlungen unterstützt.
Ausfallhonorar Zahnarzt: Gesetzliche Grundlagen und rechtlicher Rahmen
Ein Ausfallhonorar stützt sich auf gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ermöglicht es der Praxis, entstandene Kosten zu kompensieren und die Planung von Terminen zuverlässig aufrechtzuerhalten.
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:
- § 615 BGB regelt den Anspruch auf Vergütung, wenn Patienten trotz vereinbartem Termin nicht erscheinen und sich dadurch im Annahmeverzug befinden. Die Praxis kann die vereinbarte Leistung abrechnen, auch wenn die Behandlung nicht stattgefunden hat, wobei Einsparungen oder anderweitige Nutzung angerechnet werden.
- § 296 BGB legt fest, dass bei kalendarisch festgelegten Terminen das Fernbleiben der Patienten als Annahmeverzug gilt. Patienten müssen den Termin rechtzeitig wahrnehmen oder absagen, damit die Praxis die Behandlung planen kann.
- § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet beide Parteien, auf die Rechte, Interessen und berechtigten Erwartungen der jeweils anderen Rücksicht zu nehmen. Patienten sollen ihre Termine zuverlässig wahrnehmen, um die Planung der Praxis nicht zu stören.
- § 280 Abs. 1 BGB erlaubt der Praxis, den durch das Fernbleiben entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen, sofern die Pflichtverletzung vom Patienten zu vertreten ist. Damit lässt sich wirtschaftlicher Verlust durch unentschuldigte Ausfälle rechtlich absichern.
Lesetipp: Das Ausfallhonorar bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen der Praxis und den Rechten der Patienten. Welche Informations-, Mitwirkungs- und Schutzrechte Patienten im Behandlungsverhältnis haben und wo die rechtlichen Grenzen liegen, lesen Sie im weiterführenden Artikel zum Thema Patientenrechte.
Voraussetzungen für Ausfallhonorare in der Zahnarztpraxis

Nach § 615 BGB hat die Praxis Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Honorars, wenn der Termin exklusiv reserviert war, Patienten vorher eindeutig informiert wurden und die Praxis nachweisen kann, dass der Termin nicht neu vergeben wurde und wirtschaftlicher Schaden entstand.
Die wesentlichen drei Voraussetzungen:
- Der Termin war exklusiv für den Patienten reserviert, z. B. für Wurzelkanalbehandlungen, chirurgische Eingriffe (z. B. Weisheitszähne), längere Sitzungen mit Betäubung oder ästhetische Leistungen wie Bleaching oder Veneers.
- Der Patient wurde vorab eindeutig über das Ausfallhonorar informiert, idealerweise schriftlich im Anamnesebogen oder Behandlungsvertrag, wobei eine unterschriebene Vereinbarung die Rechtssicherheit erhöht.
- Die Praxis kann nachweisen, dass der Termin nicht neu vergeben wurde und somit wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Hinweis: Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, aber ein Ersatztermin vereinbart, zeigt ein Urteil des OLG Stuttgart (17.04.2007, Az.: 1 U 154/06), dass in der Regel kein Ausfallhonorar berechnet werden kann. Andere Gerichte erkennen in vergleichbaren Fällen jedoch einen Anspruch des Zahnarztes an. Die Rechtsprechung bleibt uneinheitlich, weshalb ein Ausfallhonorar vor Gericht nicht garantiert durchsetzbar ist.
Ausfallhonorar Zahnarzt: Höhe und Berechnung
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe; das Honorar muss angemessen, nachvollziehbar und fair sein.
Möglichkeiten zur Berechnung des Ausfallhonorars
Nach § 287 ZPO wird das Ausfallhonorar geschätzt. Gerichte orientieren sich dabei am „Durchschnittspatienten“ und an den durchschnittlichen Einnahmen. Die Zahnärztekammer Berlin empfiehlt für die Praxis drei Wege zur Berechnung:
- Berücksichtigen Sie die Leistungen, die am betreffenden Termin mit Sicherheit vollständig erbracht worden wären.
- Legen Sie den durchschnittlichen Stundenaufwand bzw. die durchschnittlichen Kosten Ihrer Praxisstunde zugrunde.
- Vereinbaren Sie zusätzlich einen konkreten, angemessenen Betrag für den Fall des Versäumnisses schriftlich mit dem Patienten.
Erfahrungswerte zur Orientierung
- Für Prophylaxe oder PZR liegen die üblichen Beträge bei etwa 40–60 €.
- Längere Behandlungen können mit 80–120 € angesetzt werden.
- Für größere Eingriffe sind höhere Beträge möglich, wenn diese nachvollziehbar dokumentiert werden.
Individuelle Vereinbarung statt GOZ/GOÄ
Ein Ausfallhonorar basiert auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Praxis und Patient und lässt sich nicht über die GOZ oder GOÄ abrechnen. Die Gebührenordnung erlaubt nur die Abrechnung selbst erbrachter zahnärztlicher Leistungen oder solcher Leistungen, die unter fachlicher Aufsicht erbracht wurden. Da beim Nichterscheinen des Patienten keine Behandlung erfolgt, greift diese Regelung nicht.
Lesetipp: Klare Regeln und durchdachte Prozesse gehören zu einer professionell geführten Praxis. Welche weiteren organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekte bereits bei einer Praxisübernahmeentscheidend sind, zeigt unser ausführlicher Ratgeber zur Praxisübernahme für Ärzte.
Ausfallhonorar kommunizieren: Tipps für eine klare Ansage an Patienten

Ein Ausfallhonorar wirkt nur, wenn Sie es frühzeitig, klar und nachvollziehbar vermitteln. Ziel ist nicht, Druck auszuüben, sondern Transparenz zu schaffen und die Planung für Praxis und Patienten zuverlässig zu gestalten.
Praktische Tipps für die Kommunikation:
- Weisen Sie direkt bei der Terminvergabe auf das Ausfallhonorar hin.
- Nutzen Sie eine schriftliche Vereinbarung im Anamnesebogen oder als separaten Hinweis.
- Formulieren Sie freundlich und sachlich, z. B.: „Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristiger Absage behalten wir uns ein Ausfallhonorar vor.“
- Erläutern Sie kurz den Grund: dass die Praxiszeit exklusiv reserviert ist und Material sowie Personal eingeplant wurden.
- Wiederholen Sie die Information gegebenenfalls bei längeren Behandlungen oder wichtigen Eingriffen.
- Machen Sie deutlich, dass es um Fairness und Planbarkeit für beide Seiten geht, nicht um Sanktionen.
- Bieten Sie alternative Kommunikationswege an, z. B. Telefon, Online-Terminportal oder E-Mail, um Terminabsagen zu erleichtern.
- Führen Sie bei Bedarf ein standardisiertes Merkblatt oder Informationsblatt ein, das die Regelungen zum Ausfallhonorar erklärt.
Ausfallhonorar richtig gestalten: Fehler vermeiden
Ein Ausfallhonorar wirkt nur, wenn es transparent, sachlich und patientenfreundlich kommuniziert wird. Häufige Fehler führen dazu, dass es rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Zu vermeidende Fehler:
- Pauschale Beträge festlegen, ohne Bezug zur Art oder Dauer des Termins.
- Hinweise zum Ausfallhonorar erst nach der Absage geben – Information muss vorab erfolgen.
- Abrechnung über die GOZ/GOÄ versuchen, obwohl keine Leistung erbracht wurde.
- Keine Kulanz bei unverschuldeten Absagen zeigen, z. B. bei Krankheit oder Notfällen.
- Drohende oder aggressive Formulierungen verwenden, die Druck erzeugen, statt Transparenz schaffen.
- Uneinheitliche Kommunikation im Team, sodass Patienten unterschiedliche Informationen erhalten.
- Fehlende Dokumentation der Vereinbarung, z. B. keine schriftliche Bestätigung im Anamnesebogen.
Tipp: Eine klare Patientenkommunikation unterstützt nicht nur den Umgang mit dem Ausfallhonorar, sondern auch die Außenwirkung der Praxis. Durch zielgerichtetes Online-Marketing lassen sich Informationen verständlich vermitteln, die Patientenbindung verbessern und neue Patienten erreichen. Unser interdisziplinäres Team aus Marketing-, Design- und IT-Experten unterstützt bei der Entwicklung passender Online-Strategien. Nehmen Sie hier Kontakt auf!
FAQs
Welche Besonderheiten gelten für Bestellpraxen?
In Bestellpraxen, in denen jeder Termin individuell geplant und exklusiv reserviert wird, lässt sich der wirtschaftliche Schaden durch Nichterscheinen besonders klar nachvollziehen. Da die Praxiszeit, das Personal und das Material für jeden Patienten spezifisch eingeplant werden, können ausgefallene Stunden genau dokumentiert werden. Dies erleichtert nicht nur die Berechnung des Ausfallhonorars, sondern erhöht auch die Chancen, den Anspruch rechtlich durchzusetzen.
Wann kann ein Ausfallhonorar bei Nichterscheinen eines Patienten verlangt werden?
Ein Ausfallhonorar kann geltend gemacht werden, wenn der Behandlungstermin exklusiv für den Patienten reserviert war, der Patient vorher über die Höhe und Bedingungen des Honorars informiert wurde und die Praxis nachweisen kann, dass der Termin nicht neu vergeben wurde. Zusätzlich muss ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Honorar rechtlich belastbar.
Wie wird die Höhe des Ausfallhonorars berechnet?
Die Höhe des Ausfallhonorars ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, muss jedoch angemessen, nachvollziehbar und fair sein. Sie kann sich am geplanten Leistungswert der Behandlung, den durchschnittlichen Kosten einer Praxisstunde oder einem zuvor vertraglich vereinbarten Betrag im Behandlungsvertrag orientieren. Als Orientierung dienen Erfahrungswerte: für Prophylaxe oder PZR etwa 40–60 €, für längere Behandlungen 80–120 €, für aufwendige Eingriffe können höhere Beträge angesetzt werden.
Wie lässt sich ein Ausfallhonorar im Rahmen des Behandlungsvertrags verankern?
Ein Ausfallhonorar kann direkt im Behandlungsvertrag oder im Anamnesebogen festgelegt werden. Dort werden die Höhe, Berechnungsmethode und Bedingungen für Nichterscheinen eindeutig geregelt. Dies schafft Transparenz für Patienten, erleichtert die rechtliche Durchsetzung und dokumentiert die reservierten Stunden sowie den wirtschaftlichen Schaden im Fall eines ausgefallenen Behandlungstermins.
Wie können Praxissoftware und digitale Tools bei der Reduzierung von Terminabsagen helfen?
Digitale Tools für Terminmanagement und Patientenkommunikation helfen, Ausfälle zu reduzieren. Erinnerungen per SMS, E-Mail oder App erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten Termine wahrnehmen oder rechtzeitig absagen. Online-Terminportale ermöglichen es, Termine selbst zu verschieben, sodass kurzfristige Lücken schneller neu vergeben werden. Auch die automatische Dokumentation von Terminen und Ausfällen erleichtert die Berechnung eines Ausfallhonorars. So unterstützt der Einsatz digitaler Lösungen eine effizientere Praxisorganisation und minimiert wirtschaftliche Verluste.